Regionalbudget der ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge
17 Projekte können gefördert werden
100.000 € Fördermittel
Die ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken haben nun das dritte Jahr in Folge erneut 100.000 € zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung gestellt. Die Nettokosten der Kleinprojekte können dabei mit 80% und maximal 10.000 € pro Projekt bezuschusst werden. In diesem Jahr konnten bis zum 7. Februar entsprechende Anträge bei der ILE-Geschäftsstelle eingereicht werden. Viele Vereine, Verbände und Gemeinden haben diese Chance erneut genutzt.
Prüfung der Anträge
Zusammen mit dem Amt für Ländliche Entwicklung wurden alle Anträge dahingehend überprüft, ob die durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten festgelegten Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Sofern dies der Fall war, wurden die Anträge von einem eigens eingerichteten, sechsköpfigem Entscheidungsgremium an Hand von insgesamt sechs Auswahlkriterien bewertet. Die Bewertung erfolgte in folgenden Kategorien:
Beitrag zu Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes
Beitrag zur Orts- und zur Innenentwicklung
Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima, Kulturlandschaft
Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit
Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum, Identität
Beitrag zu den Entwicklungszielen des ILEK Frankenpfalz i.F.
17 Projekte können gefördert werden
Nach der Bewertung der Anträge durch das Entscheidungsgremium steht nun das Ergebnis fest: Im Jahr 2022 können insgesamt 17 Kleinprojekte gefördert werden. Die Summe der voraussichtlich auszuzahlenden Fördermittel liegt knapp unter 100.000 € und entspricht damit dem maximalen Fördervolumen des Regionalbudgets. Die Kleinprojekte selbst verteilen sich quer über das ganze Gebiet der ILE Frankenpfalz i.F. Gemeinden mit vergleichsweise wenigen Projekten sollen nach Möglichkeit im nächsten Jahr wieder stärker zum Zuge kommen, um eine regionale Ausgewogenheit zu gewährleisten. Die Spannbreite der für 2022 festgelegten Projekte ist vielfältig.
Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur baulichen und funktionalen Aufwertung von Treffpunkten in kleineren Ortschaften sowie an einem Dorfgemeinschaftshaus. Auch der barrierefreie Ausbau eines Wanderweges oder von sanitären Anlagen stehen in diesem Jahr auf der Agenda. Investiert wird weiterhin in den Ausbau öffentlicher Spielplätze, in öffentliche Sport- und Freizeitanlagen, in die Beschilderung eines Aussichtspunktes oder in Gerätschaften, die der Landschaftspflege dienen.
Sobald die Verträge geschlossen und erste Maßnahmen umgesetzt sind, werden wir diese Projekte natürlich wieder in den nächsten Ausgaben der amtlichen Mitteilungsblätter sowie auf unserer Internetseite vorstellen. Die Kleinprojekte selbst müssen bereits bis zum 20. September abgeschlossen sein. Wir wünschen allen Antragstellern viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer Projekte!