Bis 10.11.2023 Förderung für Kleinprojekte beantragen

ILE-Regionalbudget für 2024 
Die ILE Frankenpfalz i.F. stellt vorbehaltlich der Förderzusage durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken auch für das Jahr 2024 wieder 100.000 € zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Die Anträge müssen bis zum 10.11.2023 bei der ILE-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Alle ausgewählten Projektträger können voraussichtlich ab dem 01.01.2024 mit der Umsetzung Ihrer Projekte beginnen. Wir fordern Sie daher auf, bis zum 10.11.2023 eine Förderanfrage für Ihr Projekt einzureichen!

Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderanfragen können von natürlichen und juristischen Personen sowie von Personengesellschaften gestellt werden. Antragsberechtigt sind also z.B. Privatpersonen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Zweckverbände, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen.

Welche Anforderungen muss mein Projekt erfüllen?
Die förderfähigen Gesamtkosten des Projektes dürfen 20.000 € (netto) nicht übersteigen und müssen mindestens 625 € betragen. Förderfähig sind nur Projekte, die in den Gemeinden der ILE Frankenpfalz i.F. (Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth, Speichersdorf, Weidenberg) umgesetzt werden und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

Welchen Zweck muss mein Projekt erfüllen?
Zweck der Förderung ist es, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind z.B. Kleinprojekte zur
 Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
 Verbesserung der Lebensverhältnisse,
 Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € pro Projekt.

Wie erhalte ich eine Förderung für mein Projekt?
Sie reichen ihre Förderanfrage mit dem entsprechenden Formular, kurzer Projektbeschreibung und Nennung der voraussichtlichen Kosten (Nachweis durch Kostenschätzung, Kostenangebote etc.) bis spätestens 10.11.2023 bei der Geschäftsstelle der ILE Frankenpfalz i.F. ein. Ein Entscheidungsgremium, welches sich aus regionalen Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammensetzt, bewertet an Hand festgelegter Auswahlkriterien alle Förderanfragen und trifft eine Auswahl. Wurde Ihr Projekt ausgewählt, so wird ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, in dem alle Umsetzungsmodalitäten geregelt sind. Bis zum 20.09.2024 muss ihr Projekt einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben abgeschlossen und bis zum 01.10.2024 der Durchführungsnachweis (Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.) bei der Geschäftsstelle der ILE Frankenpfalz i.F. eingegangen sein. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil bei der ILE Frankenpfalz i.F. eingegangen ist. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Welche Auswahlkriterien sind entscheidend?
Ihre Förderanfrage wird von einem Entscheidungsgremium auf der Grundlage folgender Kriterien bewertet:
 Beitrag zu Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes
 Beitrag zur Orts- und zur Innenentwicklung
 Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima, Kulturlandschaft
 Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit
 Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum, Identität
 Beitrag zu den Entwicklungszielen des ILEK Frankenpfalz i.F.

Welche Fristen sind zu beachten? Förderanfragen müssen bis spätestens 10.11.2023 bei der ILE Frankenpfalz i.F. eingereicht werden. Geförderte Projekte sind bis zum 20.09.2024 abzuschließen und abzurechnen. Der Durchführungsnachweis ist spätestens am 01.10.2024 bei der ILE Frankenpfalz i.F. einzureichen.

Wo erhalte ich weitere Informationen und Unterlagen?
Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie unter
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/ 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die ILE-Geschäftsstelle wenden.

ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge e.V.
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg

Ansprechpartner: Tobias Hofmann
Büro: Gurtstein 11, 1. Stock
Tel.: 09278 977-71
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Internet: www.ile-frankenpfalz.de