Bis 11.11.2024 Förderung für Kleinprojekte beantragen
ILE-Regionalbudget für 2025
Die ILE Frankenpfalz i.F. stellt vorbehaltlich der Förderzusage durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken auch für das Jahr 2025 wieder Fördermittel für die Umsetzung von Kleinprojekten zur Verfügung. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es einige wichtige Veränderungen:
Jetzt bis zu 80% Förderung auf die Bruttokosten eines Kleinprojektes möglich!
Das Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat im Oktober 2024 kurzfristig Veränderungen im Verfahrensablauf veranlasst, die bei den Veröffentlichungen im Amtlichen Mitteilungsblatt (Ausgabe September 2024) noch nicht berücksichtigt werden konnten. Demnach ergibt sich für alle Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, folgende Veränderung:
Künftig werden die entstandenen Bruttokosten mit bis zu 80% bezuschusst (bislang waren nur die Nettokosten förderfähig) und die Gesamtkosten eines Kleinprojektes dürfen nur noch maximal 20.000 € brutto (früher netto) betragen. Unabhängig von der Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Antragstellers führen Spenden und Zuschüsse Dritter erst dann zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten übersteigt (früher wurden Spenden und Zuschüsse direkt von den förderfähigen Kosten abgezogen).
Neu ist ebenfalls, dass nur noch ILE-Regionen mit mehr als 10 Gemeinden 100.000 € Fördermittel erhalten. Für die ILE-Frankenpfalz i.F. (5 Gemeinden) stehen aber immerhin noch 50.000 € an Fördermitteln bereit. Die Förderanträge müssen bis zum 11.11.2024 bei der ILE-Geschäftsstelle eingereicht werden. Alle ausgewählten Projektträger können voraussichtlich ab dem 01.01.2025 mit der Umsetzung Ihrer Projekte beginnen. Wir fordern Sie daher auf, bis zum 11.11.2024 eine Förderanfrage für Ihr Projekt einzureichen!
Wer kann eine Förderung erhalten?
Förderanfragen können von natürlichen und juristischen Personen sowie von Personengesellschaften gestellt werden. Antragsberechtigt sind also z.B. Privatpersonen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Zweckverbände, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen.
Welche Anforderungen muss mein Projekt erfüllen?
Die förderfähigen Gesamtkosten des Projektes dürfen 20.000 € nicht übersteigen und müssen mindestens 625 € betragen. Förderfähig sind nur Projekte, die in den Gemeinden der ILE Frankenpfalz i.F. (Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth, Speichersdorf, Weidenberg) umgesetzt werden und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Welchen Zweck muss mein Projekt erfüllen?
Zweck der Förderung ist es, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderfähig sind z.B. Kleinprojekte zur
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
Verbesserung der Lebensverhältnisse,
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € pro Projekt. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wie erhalte ich eine Förderung für mein Projekt?
Sie reichen ihre Förderanfrage mit dem entsprechenden Formular, kurzer Projektbeschreibung und Nennung der voraussichtlichen Kosten (Nachweis durch Kostenschätzung, Kostenangebote etc.) bis spätestens 11.11.2024 bei der Geschäftsstelle der ILE Frankenpfalz i.F. ein. Ein Entscheidungsgremium, welches sich aus regionalen Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammensetzt, bewertet an Hand festgelegter Auswahlkriterien alle Förderanfragen und trifft eine Auswahl. Wurde Ihr Projekt ausgewählt, so wird ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, in dem alle Umsetzungsmodalitäten geregelt sind. Bis zum 20.09.2025 muss ihr Projekt einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben abgeschlossen und bis zum 01.10.2025 der Durchführungsnachweis (Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.) bei der Geschäftsstelle der ILE Frankenpfalz i.F. eingegangen sein. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil bei der ILE Frankenpfalz i.F. eingegangen ist. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Welche Auswahlkriterien sind entscheidend?
Ihre Förderanfrage wird von einem Entscheidungsgremium auf der Grundlage folgender Kriterien bewertet:
Beitrag zu Sicherung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes
Beitrag zur Orts- und zur Innenentwicklung
Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima, Kulturlandschaft
Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit
Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum, Identität
Beitrag zu den Entwicklungszielen des ILEK Frankenpfalz i.F.
Welche Fristen sind zu beachten? Förderanfragen müssen bis spätestens 11.11.2024 bei der ILE Frankenpfalz i.F. eingereicht werden. Geförderte Projekte sind bis zum 20.09.2025 abzuschließen und abzurechnen. Der Durchführungsnachweis ist spätestens am 01.10.2025 bei der ILE Frankenpfalz i.F. einzureichen.
Wo erhalte ich weitere Informationen und Unterlagen?
Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
Eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen, Fristen und Termine zum Regionalbudget 2025 in der ILE Frankenpfalz i.F. finden Sie hier zum Download.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die ILE-Geschäftsstelle wenden.
ILE Frankenpfalz im Fichtelgebirge e.V.
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
Ansprechpartner: Tobias Hofmann
Büro: Gurtstein 11, 1. Stock
Tel.: 09278 977-71
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Internet: www.ile-frankenpfalz.de